Mit dem 01.Juli 2021 trat das Kita-Zukunftsgesetz in Kraft. Unter anderem wurde hier auch erneut auf die Wichtigkeit der Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten eingegangen. Hieraus entstand der Kita-Beirat.
Ziel ist es die Qualität der Betreuung in der Kita von allen verantwortlichen Personen mitbestimmen zu lassen.
Mindestens einmal im Jahr, findet die Kita-Beiratssitzung statt.
Der Kita-Beirat setzt sich aus Erziehungsberechtigten, Fachkräften, Leitungsteam und Träger zusammen. Außerdem gibt es eine Fachkraft für die Perspektive der Kinder.
Die Zusammensetzung gilt für ein Kitajahr. Als mögliche Themen für den Kita-Beirat könnten Änderungen im pädagogischen Konzept oder im Verpflegungsangebot, die Öffnungszeiten oder auch regelhaft vorzusehende Maßnahmen bei Personalausfällen und Einführung pädagogischer Programme sein.
Im Unterschied zum Elternausschuss, bildet der Kita-Beirat ein Gremium, dass alle Protagonisten abbildet und in grundsätzlichen Angelegenheiten, gemeinsame Beschlüsse fassen kann. Der Kita-Beirat kann bei Bedarf auch mehrfach im Jahr zusammengerufen werden.